Rechtsanwaltsgebühren / Fristen - oftmals ist es ohne Anwalt teurer

FRISTEN

Zeichnet sich ein Rechtsproblem ab, ist es meistens wichtig, umgehend den Anwalt aufzusuchen. In vielen Fällen laufen Fristen, deren Versäumung zu schweren Rechtsnachteilen führen kann.


Wichtige Fristen

Bei einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid:
• 2 Wochen Rechtsmittelfrist [Arbeitsgericht 1 Woche]

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages:
• regelmäßig 3 Wochen Klagefrist nach Zugang der Kündigung

Bei einem Bußgeldbescheid oder Strafbefehl:
• 2 Wochen Einspruchsfrist

Bei einem behördlichen Bescheid:
• 1 Monat Widerspruchs- oder Klagefrist nach Zugang

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung:
• 1 Woche Rechtsmittelfrist

Bei gerichtlicher Verfahrenseinleitung
-bereits bei Einleitung eines Verfahrens können wichtige Fristen laufen, die unbedingt einzuhalten sind.

Bei einem Versäumnisurteil:
• 2 Wochen Einspruchsfrist [Arbeitsgericht 1 Woche]

Bei sonstigen Urteilen der Zivilgerichte:
• in der Regel 1 Monat Rechtsmittelfrist

Also: schnell und rechtzeitig zum Anwalt. Den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten, kann ein schwerer Fehler sein.

In jedem Fall ist es daher wichtig, telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin beim Anwalt zu vereinbaren. Wir planen unsere Termine so, daß Sie meistens keine langen Wartezeiten haben. Dennoch kann es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen. Für einen Anwaltsbesuch sollten Sie in der Regel eine Stunde Zeit einplanen. Schwierige Fälle können auch schon einmal länger dauern.

Gerne können Sie auch hier die Vorzüge unseres Online-Büros nutzen:

Terminvereinbarung

Erstberatung

Forderungsinkasso

Führerscheinprobleme

Verkehrsunfall

Bußgeld- oder strafrechtliche Probleme




KOSTEN

Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In einigen Fällen schlagen wir Ihnen Honorarvereinbarungen vor.



KOSTENSICHERHEIT VOR MANDATSÜBERNAHME

Wir sind der Ansicht, daß Sie vor der Übertragung des Mandats einen Überblick über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten benötigen. Sprechen Sie mit uns, wir erörtern mit Ihnen die Gebühren anwaltlicher Beratung und Vertretung. Wir wägen mit Ihnen im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Gerichts- und Anwaltskosten und das Prozessrisiko ab, damit Sie einen Streitfall auch wirtschaftlich kalkulieren können.



ERSTBERATUNG

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung betragen abhängig vom Gegenstandswert maximal € 190,00 ggf. zzgl. der Auslagenpauschale i.H.v. € 20,00 und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.



KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages sind weite Teile der u.U. entstehenden anwaltlichen Gebühren abgedeckt. Es gibt mehr als 30 Rechtsschutzversicherungsgesellschaften in Deutschland. Die HLRechtsanwaltskanzlei Handschumacher arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen vertrauensvoll zusammen. Deckungsanfragen und Kostenübernahmefragen können so schnell und unproblematisch geklärt werden.

Bitte beachten Sie, daß Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Nach unseren Erfahrungen führt auch eine, häufig von Rechtschutzversicherern angebotene, kostenlose Telefonberatung für den Mandanten zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn alle diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Auch die Prüfung der Erfolgsaussicht der Angelegenheit sollte möglichst keinem, von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt überlassen werden.

Für den Fall, daß Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so daß auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite bis auf wenige Ausnahmen im Arbeitsrecht verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen!



KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE GEGENSEITE

In einer Vielzahl von Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten anwaltlicher Vertretung und Beratung zu übernehmen. So muß zum Beispiel im Falle des Verzuges mit einer ihm obliegenden Leistungsverpflichtung Ihr Gegner unsere Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage geklärt ist, muß die Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in vollem Umfange tragen.



PROZESSFINANZIERUNG

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, aussichtsreiche Rechtstreitigkeiten im Klageverfahren über einen sog. Prozeßfinanzierer finanzieren zu lassen, der dafür im Falle des Obsiegens einen Teil der erstrittenen Summe erhält. Wir arbeiten auch mit Prozeßfinanzierern zusammen und geben Ihnen die Möglichkeit, derartige Anträge prüfen zu lassen.



WAS KOSTET IN ETWA EIN PROZESS?

Mit dem nachfolgenden Tool können Sie überschlägig die Kosten eines Zivil-Rechtsstreits berechnen. Die untenstehend erfolgende Berechnung ist nicht verbindlich. Im Einzelfall kann Ihnen nur Ihr Rechtsanwalt verbindliche Auskunft über die Kosten eines konkreten Rechtsstreits geben.

Die Berechnung gibt Ihnen aber einen ersten Überblick. Anzugeben sind der Streitwert der Angelegenheit und ob Kläger und Beklagter anwaltlich vertreten sind. Hat der Rechtsstreit einen Streitwert unter 5.000 € und muß deshalb am Amtsgericht in Zivilsachen geführt werden, gibt es keinen Anwaltszwang und die Parteien könnten sich selbst vertreten. In der Berufung müssen beide Parteien anwaltlich vertreten sein.

Wird auch "Berufung" ausgewählt, werden nur die Kosten der 2. Instanz angezeigt. Für das komplette Prozeßkostenrisiko sind die Kosten für die erste und die zweite Instanz zu addieren.

Der Streitwert ist meist die Höhe der eingeklagten Forderung. Wird kein Geldbetrag geltend gemacht, gibt es gesetzliche Regelungen, die den Streitwert bestimmen. Fordert z.B. ein Mieter die Beseitigung eines Mangels, ist der Jahresbetrag der dem Mangel entsprechenden Mietminderung maßgeblich. Wenn es gar keine Anhaltspunkte in Geld gibt, wird ein Auffangstreitwert von 5.000 € angenommen. Das Gericht kann aber auch hiervon Zu- und Abschläge machen. Hierzu berät Sie Ihr Rechtsanwalt genauer.

Im Zivilrecht ist es in der Regel so, daß der Verlierer die Kosten zu tragen hat. Hier können Sie also abschätzen, welche Kosten im schlimmsten Falle bei Verlust Ihres Rechtsstreits auf Sie zukommen können. Wird der Rechtsstreit nur teilweise gewonnen, werden die Kosten nach dem Anteil des Erfolgs und Verlusts des Rechtstreits auf die Parteien aufgeteilt.

In der hier durchgeführten Berechnung sind weitere Kosten nicht enthalten, die durch einen Vergleich entstehen.
Hierzu erteilt Ihnen Ihr Rechtsanwalt im konkreten Einzelfall Auskunft.

Scheuen Sie sich nicht, uns zu fragen.





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