Rechtsanwälte

Becher & Dieckmann


Sie möchten ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis in einem der Schengen-Staaten beantragen. Der Erteilung steht aber eine im europäischen Zentralcomputer eingetragene Einreisesperre in Deutschland entgegen. Der Eintrag ist wegen einer Abschiebung oder Ausweisung erfolgt. Wir können für Sie hier in Deutschland bei der zuständigen Behörde die Annulierung dieser Sperre beantragen.



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