Guter Rat ist nicht umsonst

Qualifizierter anwaltlicher Rat und erfahrene rechtliche Begleitung können nicht "billig" sein. Zu groß ist der Aufwand, der dahinter steht.

Häufig sind die Kosten aber geringer als Sie erwarten:

Eine Erstberatung, in der Ihre Chancen und Risiken erörtert werden und in der wir Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten vorstellen, kostet je nach Schwierigkeit und Dauer maximal 190,-- € zzgl. Mehrwertsteuer.

Bei Prozeßführung und notarieller Tätigkeit gibt der Gesetzgeber die zu erhebenden Kosten und Gebühren verbindlich vor. Die Kosten orientieren sich an dem sogenannten Streitwert und in der Regel nicht am tatsächlichen Zeit- oder Arbeitsaufwand. Ihre Fragen zu den entstehenden Kosten beantworten wir vor Beginn des Mandats gern.

Bei umfangreicher außergerichtlicher Tätigkeit (z.B. Genehmigungsverfahren, Gesellschaftsgründungen, Vertragsverhandlungen) bieten wir Ihnen eine Abrechnung nach individuell vereinbarten Stundenhonoraren an.

Besteht keine Rechtsschutzversicherung kommt in vielen Fällen auch die Inanspruchnahme von Prozeßkosten- oder Beratungshilfe in Betracht. Dabei übernimmt die Staatskasse die anfallenden Kosten ganz oder teilweise. Eine Gewähr für die Bewilligung durch die Gerichte können wir natürlich ebensowenig übernehmen wie eine Erstattungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Gerne sind wir hier allerdings bei der Beantragung behilflich.

Möchten Sie von der Beratungshilfe Gebrauch machen, bitten wir um die vorherige Beantragung eines Berechtigungsscheines für Beratungshilfe bei Ihrem örtlichen Amtsgericht.

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