Visumsverfahren Eine kurze Übersicht Vor Einreise in das Bundesgebiet müssen Ausländer aus den Staaten, die von der Visumspflicht nicht befreit sind, ein Visum einholen. Grund für das begehrte Visum kann der Wunsch auf Nachzug zum Ehepartner, zu den Eltern, die Aufnahme eines Studiums oder einer (in Ausnahmefällen) Arbeit, einer au-pair-Stelle oder ein Tourismusaufenthalt sein. Die deutsche Auslandsvertretung, also die Botschaft bzw. das Konsulat, müssen bei gewünschtem, längerfristigen Aufenthalt bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland die Zustimmung einholen. Grundsätzliche Voraussetzung der Visumserteilung ist (bis auf Ausnahmefälle, wie der Nachzug zum deutschen Ehepartner z.B.) der Nachweis ausreichenden Einkommens, Krankenversicherungsschutzes und ausreichenden Wohnraums. In vielen Fälle ist ein Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Die anwaltliche Interessenswahrnehmung umfasst die Vertretung gegenüber der deutschen Botschaft und den beteiligten Behörden im Inland. |
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