Rechtsanwalt und Notar

Albrecht Rutenberg


Notar

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden vom Staat ernannt, sorgen für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und betreuen den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechts-
geschäften. Sie beraten und belehren die Parteien und helfen bei der Formulierung von Verträgen.

Notare sind sachkundig, unabhängig und neutral.
Ihre Urkunden beweisen auch noch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen.
Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden.
Auch die für die staatlichen Register (Handelsregister, Grundbuchregister und Vereinsregister) zuständigen Stellen verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.

Bei der notariellen Tätigkeit geht es um:

Vertragsgestaltung, insbesondere in den Rechtsgebieten
Gesellschaftsrecht
GmbH-Recht (Gründung, Satzungsänderung, Kapitalmaßnahmen, Anteilsübertragung)
Aktiengesellschaft (Gründung, Satzungsänderung, Kapitalmaßnahmen, Vorbereitung und Protokollierung der Hauptversammlung)
Kommanditgesellschaft
Grundstücksrecht
Erbrecht und Schenkungsrecht
Familienrecht

Notarielle Beurkundung von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften

Notarielle Mitwirkung bei der Vertragsdurchführung, z.B. Zahlungsabwicklung, Registervollzug von Rechtsgeschäften

Notarielle Beglaubigung von Unterschriften und Urkundenabschriften

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