Verkehrsordungwidrigkeiten - Bußgeldbescheid und Strafbefehl

B U S S G E L D B E S C H E I D

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.
Nach einer allgemeinen Verkehrsüberwachungsmaßnahme wurde gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen. Sie sind in eine Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung mit Radar-, Laser oder der so genannten „Police-Pilot“- Anlagen (Videomessfahrzeuge) gelangt. Sie haben eine rote Ampel überfahren und wurden geblitzt.
Sie werden der Begehung einer anderen Ordnungswidrigkeit beschuldigt.


S T R A F B E F E H L

Wenn bei einem Verkehrsunfall

ein Mensch verletzt wurde,
der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort besteht,
Alkohol oder Drogen eine Rolle gespielt haben,

ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer Straftat. Es wird dann eventuell sogar ein Strafbefehl gegen Sie erlassen.


F O L G E N

Sie müssen mit Geldbußen und Geldstrafen rechnen. Im Wiederholungsfalle in Strafsachen gar mit Freiheitsstrafen. Zudem können Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg drohen. Ein zeitweises Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins kann auf Sie zu kommen. Eventuell kann das Folgen für Ihr Arbeitsverhältnis nach sich ziehen.

Am Ende dieser Seite haben wir für Sie einen groben Überblick über den aktuellen Bußgeld- und Punktekatalog erstellt.


U N S E R E _ L E I S T U N G

Unsere Erfahrung hat gezeigt, daß im Bußgeldverfahren wie im Strafverfahren von den Behörden häufig diverse Fehler gemacht werden. Wir kennen diese Fehler und wissen, wo wir nachhaken müssen. So sind zum Beispiel die zugrunde liegenden Messungen der Radargeräte oftmals fehlerhaft. Sie dürfen nicht verwertet werden.

Dennoch kommt es zunächst immer zum Erlaß eines Bußgeldbescheides/Strafbefehls. Wir beantragen Akteneinsicht in Ihre Bußgeld-/Strafakte. Diesen Anspruch auf Akteneinsicht kann nur ein Rechtsanwalt für Sie durchsetzten. Nach Prüfung der Aktenlage reichen wir dann gegen den Bußgeldbescheid bzw. gegen den Strafbefehl für Sie Einspruch ein. Die Sache kommt vor Gericht. Dort erreichen wir – im besten Falle - für Sie eine Einstellung des Verfahrens, den Wegfall des Fahrverbotes, etc.

Haben Sie einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten?
Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat eingeleitet??


Die HLRechtsanwaltskanzlei Handschumacher steht bei der Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen an Ihrer Seite. Rechtsanwalt Bert Handschumacher verfügt über eine fast 25-jährige Erfahrung in der Strafverteidigung. Er ist zudem Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und kann Ihnen dadurch eine kompetente Beratung und Bearbeitung garantieren.

Rechtsanwalt Bert Handschumacher wurde zudem von der Zeitschrift Focus im Jahr 2018 mit dem Titel "Top-Rechtsanwalt 2018" ausgezeichnet.

Nutzen Sie die Möglichkeit, uns Ihr Problem sofort und bequem online zu schildern.

Selbstverständlich können Sie uns auch anrufen, oder aber gleich online einen Termin vereinbaren .


© ra-online GmbH, 2001-2014