Verkehrsunfall

I. VERKEHRSUNFALL, VERHALTEN DIREKT NACH DEM UNFALL

Rufen Sie die Polizei!!

So beugen sie vor, daß Ihnen später irgendwer vorwirft, Sie hätten mit dem Unfallgegner gemauschelt, Sie wollten die wahren Umstände vertuschen. Zudem sichern Sie sich gegen die Gefahr, daß Ihr Unfallgegner später sein Verschulden bestreitet.

Ruhe bewahren. Durchatmen.
Bevor Sie irgendetwas (Falsches) sagen, sagen sie nichts!!!

Wer bei der polizeilichen Unfallaufnahme für (mit-)schuldig gehalten wird, sollte kein spontanes Schuldbekenntnis abgeben und auch sonst keine Angaben zur Sache machen. Beides könnte nicht wieder gutzumachende Folgen für ein späteres Bußgeldverfahren haben oder Einbußen bei möglichen Schadenersatzansprüchen bewirken.

Nach dem Unfall und nach dem Eintreffen der Polizei sind Sie nur zu zwei Dingen verpflichtet:

Sie müssen sich ausweisen.
Sie müssen der Polizei sagen, dass sie UNFALLBETEILIGTER sind.
(Ein Unfallbeteiligter ist jeder, der irgendwie an dem Unfall beteiligt war.)

Rechtsanwalt Bert Handschumacher ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht für solche Notfälle zudem IMMER telefonisch erreichbar, um Ihnen die richtigen Ratschläge zu vermitteln.



II. VERKEHRSUNFALL/ABWICKLUNG

K O S T E N

Die Kosten des Rechtsanwaltes werden bei unverschuldeten Unfällen in Höhe der berechtigten Ansprüche durch die gegnerische Versicherung vollständig übernommen!! Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, müssen der Gegner und dessen Versicherung als Gesamtschuldner die Anwalts- und etwaig notwendig werdende Gerichtskosten als Folgeschadenspositionen komplett tragen. Eine etwaig bestehende Rechtsschutzversicherung trägt zudem das Kostenrisiko. Als Geschädigter gehen Sie also kein Risiko ein, sondern befinden sich vielmehr auf der sicheren Seite.


A N S P R Ü C H E

Schadensersatz,
Reparatur durch eine frei gewählte Fachwerkstatt,
unabhängiges Sachverständigengutachten ab Schäden von ca.€ 700,
Wertminderung,
Nutzungsausfall,
Mietwagenkosten,
Totalschaden,
Abrechnung auf Gutachtenbasis,
Schmerzensgeld,
Dauerschaden,
Rente,
Haushaltsführungskosten etc.

Wir holen für sie das Maximum beim Gegner raus.

Unfallgeschädigte erhalten meist einen deutlich höheren Schadenersatz, wenn sie anwaltlich vertreten sind.

Selbst, wenn die Polizei jemanden für (mit-)schuldig hält, bedeutet das noch lange nicht, daß Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Das zivilrechtliche Haftungsrecht unterscheidet sich deutlich vom bußgeldrechtlichen Straßenverkehrsrecht.

Falls Sie die Hilfe unserer Kanzlei bei der Regulierung Ihres Unfallschadens in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen Verkehrsrechts-Fachanwalt Bert Handschumacher mit seiner über 25-jährigen Berufserfahrung in allen Bereichen des Verkehrsrechts zur Verfügung.
Rechtsanwalt Bert Handschumacher wurde zudem von der Zeitschrift Focus im Jahr 2018 mit dem Titel "Top-Rechtsanwalt 2018" ausgezeichnet.


U N F A L L R E G U L I E R U N G- O N L I N E

Setzen Sie sich nach dem nach dem Unfall umgehend, möglichst noch am Unfalltag, per Internet oder per Telefon mit unserer Kanzlei in Verbindung.
Übermitteln Sie uns alle Daten und Unterlagen bequem per Internet. Sie brauchen nicht bei uns zu erscheinen. Sie müssen keinen Termin vereinbaren. Sie haben keinen Anfahrtsweg. Wir sichern Ihre Ansprüche rechtzeitig, indem wir die richtigen Weichen stellen.

Ein Unfall ist lästig. Wir nehmen Ihnen wenigstens die Folgelasten. Wir führen den notwendigen Schriftverkehr mit allen Beteiligten in gewohnter Weise, so daß Sie sich um nichts mehr kümmern müssen. Die gesamte interne Korrespondenz mit Ihnen verläuft auf Wunsch o n l i n e !! Sie werden von der Kanzlei stets ”in Echtzeit” über alle Aktivitäten informiert. Das spart Zeit. Der Postweg fällt weg.

Der Service funktioniert rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr!

Wir sind über den Schadensmanager via Internet direkt mit den großen Versicherern verbunden. Die Regulierung Ihres Schadens wird zeitnah betrieben. Einige Versicherer haben zugesichert, binnen 3 Stunden nach Absenden der Anfrage an den Schadensmanager zu antworten. Sie kommen viel schneller zu Ihrem Geld!



V O R S I C H T – V E R S I C H E R U N G

Häufig versuchen Versicherungen, den Geschädigten zum 'Unfallpartner' zu machen. Die Versicherung bemüht sich im Schadensfall um eine schnelle Kontaktaufnahme. Damit wird in Wahrheit nicht die schnelle Schadensabwicklung angestrebt, sondern die Minimierung der berechtigten Ansprüche des Geschädigten.
So ermittelte das ZDF-Verbrauchermagazin WISO in seiner Sendung vom 20.6.05 unter dem Titel 'WISO-Stichprobe: Wenn es kracht ...Kfz-Versicherungen im Test', daß die Versicherungen zum einen die Geschädigten unrichtig über ihre Ansprüche und Rechte aufklären und zum anderen willkürlich, an der Gesetzeslage vorbei, Kürzungen an den Entschädigungsleistungen vornehmen. 'Die Versicherungen sparen auf Kosten des Geschädigten', so der Moderator der Sendung, 'die oftmals arglos sind und sich nicht wehren können. So geht es nicht!' Auch WISO empfiehlt daher dringend, im Schadensfalle einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

"Immer häufiger, so beklagen Anwälte und Versicherungsmakler, würden Kfz-Haftpflichtversicherungen Schäden nur verzögert oder nicht vollständig bezahlen. Einige Rechtsanwälte vermuten dahinter ein System. Viele Versicherungen beauftragen spezielle Prüfdienste, die die Werkstattrechnungen oder Gutachten mithilfe standardisierter Software bearbeiten und pauschale Kürzungen vornehmen, etwa bei Ersatzteilen oder Verbringungskosten. In einigen Fällen verstoßen die Kürzungen sogar gegen geltende Rechtsprechung. Doch da kaum ein Geschädigter genau weiß, was ihm zusteht, haben die Versicherungen leichtes Spiel."

ARD-Panorama

Auch Stiftung Warentest empfiehlt daher: Bei einem Unfallschaden immer einen Anwalt einschalten!

Stiftung Warentest

Auch die Werkstätten, Abschleppunternehmer oder andere an der Wiederherstellung Ihres verunfallten Fahrzeuges Beteiligten bieten Ihnen gerne ihre Hilfe an, in dem Sie Ihnen ihren eigenen Gutachter empfehlen, ja sogar diese in Ihrem Namen beauftragen. Dennoch sollten Sie unter keinen Umständen von diesem Angebot Gebrauch machen. Hierbei sollten Sie bedenken, daß diese Firmen Ihnen nur allzu gern ihren eigenen Gutachter vermitteln. Dieser hat nicht unbedingt die notwendige Qualifikation, sondern zahlt diesen Firmen nur die höchste Provision für die Vermittlung des Gutachterauftrages. Sie sind in diesem Falle 'der Dumme'. So hat das LG Paderborn (Urt. v. 25.7.2002 - 1 S 68/02) einem Geschädigten den Ersatz der Gutachterkosten verweigert, weil er nicht auf die notwendige Qualifikation des Gutachters geachtet hat.

Um diesen Problemen zu entgehen, sollten Sie unbedingt den Rechtsanwalt, den Sie mit der Schadensregulierung beauftragen sollten, nach geeigneten Gutachtern befragen. Dieser kann auf Grund seiner Erfahrung mehrere Gutachter benennen, die seriös sind, entsprechend qualifiziert und deren Gutachten durch die Versicherer nur schwer anzugreifen sind. Anders als die oben genannten Firmen dürfen Rechtsanwälte solche Provisionen sich nicht versprechen lassen. Der Anwalt hat daher nur die Durchsetzbarkeit Ihrer berechtigten Ansprüche im Sinn.





B E I S P I E L: M E H R W E RT S T E U E R

Seit dem 1.7.2002 ist bei Abrechnung auf Gutachtenbasis ('fiktive Abrechnung') die Mehrwertsteuer von den ermittelten Reparaturkosten abziehen. Erst bei Nachweis der Reparatur wird die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer dann von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet. Problematisch wird es, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die Versicherer ziehen hier vom Wiederbeschaffungswert ebenfalls 19% Mehrwertsteuer ab. Doch nicht immer fallen wirklich 19% Mehrwertsteuer vom Gesamtschaden an. Das gilt vor allem beim Totalschaden. Bei manchen Totalschäden fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an. Sofern es ein ziemlich neues Fahrzeug war, das auch noch beim Händler im Schaufenster stehen könnte, dann ist ein Abzug von 16% Mehrwertsteuer rechtens. Denn der Händler verkauft den Wagen mit 19% Mehrwertsteuer.
Ist das Fahrzeug aber schon ein paar Jahre alt, darf der Versicherer zwar 16% Mehrwertsteuer abziehen, aber nicht vom gesamten Wert des Wagens. Wegen der 'Differenzbesteuerung' der Gebrauchtwagen beim Autohändler. Der Autohändler kassiert zwar Mehrwertsteuer und führt die auch ab, aber nicht vom gesamten Verkaufspreis. Die Mehrwertsteuer für den Gebrauchtwagen beim Autohändler wird nur auf den Unterschiedspreis zwischen Händlereinkaufspreis und Händlerverkaufspreis errechnet.

Ein Beispiel: Der Händler kauft von Privat ein Auto oder nimmt ein Auto in Zahlung für 8000 Euro. Den Wagen verkauft er dann weiter für 10.000 Euro. Die Mehrwertsteuer wird aber jetzt nicht auf 10.000 Euro berechnet, sondern nur auf die Differenz zwischen dem was der Händler bezahlt hat, und dem was er für den Wagen bekommt. Also: Die Mehrwertsteuer fällt nur auf die Differenz von 2000 Euro = 320 Euro an.

Wer also einen Totalschaden mit einem - ein paar Jahre alten - Wagen hat, dem dürfen nicht 16% Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungswert von der Versicherung abgezogen werden, sondern nur die Mehrwertsteuer aus der Differenzbesteuerung. Da die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis des Händlers variiert, gibt es eine Faustformel: 2 % vom Wiederbeschaffungswert sind dann die Hilfsgröße für 19% Differenzbesteuerung. (so ein Urteil des AG Apolda, 3 C 550/02)

Ist das Fahrzeug, Faustgröße sechs Jahre und älter, oder hat es mehr als 150 000 auf dem Buckel, dann darf überhaupt keine Mehrwertsteuer bei einem Totalschaden abgezogen werden. So ein Fahrzeug gibt es in der Ersatzbeschaffung nicht mehr beim Händler. Das würde der Händler wegen der strengen Gewährleistungsvorschriften gar nicht mehr verkaufen. So ein Fahrzeug wird nur von Privaten angeboten. Dort fällt keine Mehrwertsteuer an. Also darf auch keine Mehrwertsteuer abgezogen werden. Dennoch ziehen viele Versicherer 16% vom Wiederbeschaffungswert ab. Geld, das Ihnen zusteht!

Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie im Schadensfalle unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Regulierung Ihres Unfalles beauftragen. Er kennt die Rechtslage und wird dafür sorgen, dass keine unberechtigten Abzüge von Ihrem Schadensersatzanspruch vorgenommen werden. Er wird zudem Ansprüche geltend machen, von denen Sie vielleicht gar nicht einmal wussten, daß Sie sie haben!
Die HLRechtsanwaltskanzlei Handschumacher verfügt über eine fast 25-jährige Erfahrung auf dem Gebiet des Unfallschadensrechts.
Nutzen Sie die Möglichkeit, uns sofort Ihren Verkehrsunfall zu melden....

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