Rechtsanwältin

Strater-Neuhaus


Scheidung online Kostengünstiges Scheidungsverfahren

Willkommen auf der Fachseite der Fachanwältin für Familienrecht Marion
Strater-Neuhaus!

Hier finden Sie eine zeitsparende und kostengünstige Möglichkeit zur
bundesweiten Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens, nämlich die
Online-Scheidung.

Online-Scheidung oder Internet-Scheidung ist eine Bezeichnung für eine
Scheidung, bei der die Korrespondenz zwischen dem Mandanten und
seinem Rechtsanwalt online erledigt wird. Der Mandant spart Zeit, da kein
persönliches Gespräch mit der bearbeitenden Fachanwältin notwendig ist.
Das Scheidungsverfahren beim Familiengericht, welches mit dem
Ausspruch der Scheidung endet, verläuft allerdings nicht online.

Die Online-Scheidung bietet sich an, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner
Einigung über alle anstehenden Probleme erzielt haben. Die Abwicklung
ist dann meist unkompliziert und zügig. Ich stehe Ihnen allerdings auch zur
Verfügung, wenn noch keine Einigkeit über alle anstehenden Probleme
zustande gekommen ist.

In der Regel kann bereits nach einer Trennungszeit von etwa 10 Monaten
der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Soweit sich die
Parteien über den Trennungszeitpunkt einig sind, prüft das Gericht diesen
im Laufe des Verfahrens nicht näher nach.



Ablauf

Scheidungsauftrag

Sie müssen zunächst einen Rechtsanwalt beauftragen. Ein
Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden.
Die jeweils andere Partei muss nicht anwaltlich vertreten sein, sondern
kann einfach dem Scheidungsantrag zustimmen

Notwendige Unterlagen

Für die Einreichung des Scheidungsantrages benötige ich von Ihnen eine
unterzeichnete Vollmacht, das ausgefüllte Antragsformular sowie eine
Kopie der Heiratsurkunde und bei geringem Einkommen das ausgefüllte
Verfahrenskostenhilfeformular. Alle Unterlagen können Sie per Email
straterneuhaus@gmx.de bei mir anfordern.
Danach wird innerhalb von einem Werktag in dem von mir angebotenen
Verfahren der Scheidungsantrag bei dem örtlich zuständigen
Familiengericht eingereicht.
Eine Information über den jeweiligen Verfahrensstand erhalten Sie von mir
unaufgefordert.

Scheidungsantrag

Wenn der Scheidungsantrag beim Gericht eingegangen ist, dann erhalten
sie nach etwa zwei/drei Wochen eine Eingangsbestätigung mit
Aktenzeichen und der Bitte einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen.
Sobald der Kostenvorschuss eingezahlt ist, wird der Scheidungsantrag
ihrem Ehegatten zugestellt, der dann die Möglichkeit dazu Stellung zu
nehmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, mitzuteilen,
dass die Angaben im Scheidungsantrag richtig sind und der Antragsgegner
ebenfalls geschieden werden möchte. Dann wird von Amts wegen in der
Regel der Versorgungsausgleich ausgeführt. Bei einer Ehedauer von
unter drei Jahren, wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer der
Ehegatten durchgeführt. In Rahmen der Versorgungsausgleich werden die
Rentenanwartschaften geprüft und ausgeglichen. Sobald diese Auskünfte
der Rententräger vorliegen, wird das Gericht einen Scheidungstermin
bestimmen.

Termin beim Familiengericht

Zu diesem Termin beim örtlich zuständigen Gericht müssen Sie beide in
der Regel gemeinsam erscheinen und werden
nochmal angehört dazu, ob sie tatsächlich geschieden werden wollen, wie
lange sie getrennt leben. Dann werden nochmal die Auskünfte der
Versorgungsträger erläutert und sodann ergeht der Scheidungsbeschluss.


Kostenvorteile

Die Gerichtskosten und die Gebühren für den beauftragten Rechtsanwalt
werden nach dem sogenannten Streitwert berechnet.

Da es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt wird schon in der
Antragsschrift vorgetragen, den Streitwert um 25 % zu reduzieren, ebenso
wird pro unterhaltsberechtigtem Kind ein Betrag in Höhe von 250 Euro
abgezogen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen Sie Kosten, da die
Scheidung durch die Beauftragung nur eines Rechtsanwalts erfolgen kann.

Unabhängig davon, welches Gericht örtlich zuständig ist, entstehen für Sie
keine zusätzlichen Fahrtkosten bei der Gebührenberechnung.


Verfahrenskostenhilfe

Soweit Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen bzw.
Lohnersatzleistungen oder sonstige sozialstaatlichen Zuwendungen
erhalten, muss geprüft werden, ob Sie Verfahrenskostenhilfe bewilligt
bekommen.

Das amtliche Verfahrenskostenhilfeformular können Sie von uns per Email
straterneuhaus@gmx.de als PDF Datei erhalten.

Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe vom Familiengericht bewilligt, werden die
Gebühren für meine Tätigkeit und die Gerichtsgebühren für das Verfahren
von der Staatskasse gezahlt.
Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe auf Ratenzahlungsbasis gewährt,
werden die Gebühren ebenfalls von der Staatskasse getragen, Sie werden
allerdings verpflichtet, diese Kosten mit monatlich verträglichen Raten an
den Staat zurückzuzahlen.


Meine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme bzw. zur unverbindlichen
Erstellung eines Kostenvoranschlages lautet 030/8906820, Fax
030/89068229 oder e-mail straterneuhaus@gmx.de

Zu den weiteren Informationen klicken Sie auf die links angegebenen
Menüpunkte.

Ich weise darauf hin, dass ich meine Gebühren wie meine Kollegen nach
dem RVG berechne und diese nach korrekter Berechnung nicht günstiger
sind.

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