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14.02.2005: Kein Vollkasko-Schutz bei Unfall wegen Handy-Benutzung

Kommt ein Pkw (Smart) beim Durchfahren einer Doppelkurve mit überhöhter Geschwindigkeit, wobei der Fahrer nur eine Hand am Lenkrad hat und mit der anderen sein Handy, mit dem er telefoniert, an sein Ohr hält, von der Fahrbahn ab, dann ist der Unfall grob fahrlässig herbeigeführt und der Vollkaskoversicherer ist leistungsfrei.

Aktenzeichen: AG Mitte, Urt.v.4.11.2004 - 105 C 3123/03

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