Juristische Tipps - Information für Sie 14.03.2005: Parabolantenne Indivudueller Sat-Empfang steht nach bisheriger Rechtsprechung i.d.R hinter gemeinschaftlichem Kabelempfang zurück. Das Landgericht Berlin hat jetzt aber mit Urteil vom 30.11.2004 u.a. entschieden, dass kein generelles Kabelprivileg mehr gelte. Es hat u.a. ausgeführt, dass dem Mieter als Sat-Nutzer ein Anspruch auf ungehinderten Zugang zu von ihm frei wählbaren Informationsquellen zustehe. Das ergebe sich aus der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 10 Abs. 1 EMRK geschützten Informationsfreiheit. Aktenzeichen: 65 S 229/04 |
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