Juristische Tips - Informationen für Sie 13.06.2005: Minderungsberehnung nach Bruttomiete Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden. Aktenzeichen: BGH, Urt. v. 6.4.2005 - XII ZR 225/03 (KG) |
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