Juristische Tipps - Information für Sie 13.02.2008: Duldungspflicht des Mieters bei Vermietermodernisierung Der Wohnungsmieter ist verpflichtet, die Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers zu dulden, auch wenn Letzterer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sofern der bisherige Vermieter ihn dazu ermächtigt, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen und die gesetzlich geregelten Voraussetzungen für die Duldungsverpflichtung des Mieters ( § 554 BGB ) gegeben sind. Aktenzeichen: VIII ZR 105/07 |
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