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24.06.2002: Keine Aufsichtsverletzung der Eltern

Da bei sechs Jahre alten Kindern grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, daß sie in der Lage sind, sich in einem bekannten Wohnumfeld mit einem Fahrrad sicher bewegen können, liegt keine Aufsichtsverletzung der Eltern vor, wenn sie Ihr Kind für eine gewisse Zeit in dem Wohnumfeld ohne unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit lassen.

Aktenzeichen: AG Brühl, Urt. v. 1.2.2002 - 22 C 423/01

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