Juristische Tips - Informationen für Sie

08.08.2002: Absehen vom Regelfahrverbot wegen mehrerer einfacher Hinderungsgründe

Bei Vorliegen mehrerer, auch einfacher Milderungsgründe kann jedenfalls dann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wenn zum Ausgleich dafür die Geldbuße erheblich erhöht wurde.

Aktenzeichen: OLG Oldenburg, Urt. v. 8.5.2002 -Ss 122/02

Zurück

© ra-online GmbH, 2001-2014