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12.09.2002: Verschulden beim Fußgängerunfall

Beim Zusammenstoß zwischen einem Fußgänger und einem Pkw ist die Vermeidbarkeit eines Unfalles auch dann gegeben, wenn der Fußgänger bei Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Pkw den Gefahrenbereich vor Eintreffen des Fahrzeuges verlassen gehabt hätte. ("zeitliche Vermeidbarkeit")

Aktenzeichen: BGH, Urt. v. 23.4.2002 - VI ZR 180/01

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