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28.10.2002: Vergewisserung über Höchstgeschwindigkeit vor Überholen

Kann der Kraftfahrer infolge Überholvorgangs ein nur am rechten Straßenrand angebrachtes Verkehrszeichen optisch nicht wahrnehmen, kann ihm ein fahrlässiger Geschwindigkeitsverstoß nicht zur Last gelegt werden.

Aktenzeichen: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.3.2002 - 2a Ss(Owi) 69/02 - (Owi) 16/02 II

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