Rechtsanwalt und Notar a. D.

Bernd Freer


Juristische Tipps - Informationen für Sie

27.06.2008: Fiktives Einkommen bei der Unterhaltsberechnung von geschiedenen Ehegatten

Eine Anrechnung von Versorgungsleistungen gegenüber dem Lebenspartner erfolgt auf Seiten des Unterhaltsberechtigten nur dann, wenn ihm nicht ein fiktives Einkommen aus einer vollschichtigen Tätigkeit zugerechnet wird.


Ein Vorwegabzug von Kindesunterhalt wird bei der Berechnung des Nachscheidungsunterhalts mit den Zahlbeträgen und nicht mit den Tabellenbeträgen vorgenommen.

( Rspr. des 2. Senats des OLG Hamm )

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