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Rechtsanwalt und Notar a. D. Bernd Freer
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Juristische Tipps - Informationen für Sie
20.10.2008: Unterhaltsberechnung bei neuer Ehe
BGH-Urteil vom 30.09.2008
Der Splittingvorteil aus der neuen Ehe ist als Einkommen innerhalb der Unterhaltsberechnung für die Kinder der ersten Ehe zu berücksichtigen.
Schuldet der Unterhaltspflichtige sowohl einem geschiedenen Ehegatten als auch einem neuen Ehegatten Unterhalt, so ist der nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu bemessende Unterhaltsbedarf jedes Berechtigten im Wege der Dreiteilung des Gesamteinkommens des Unterhaltspflichtigen und beider Unterhaltsberechtigten zu ermitteln.
Aktenzeichen: BGH XII ZR 177/06
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