Rechtsanwalt und Notar a. D.

Bernd Freer


Juristische Tipps - Informationen für Sie

20.10.2008: Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher Bedeutung geschaffen wurde, Ausgleichsansprüche nicht nur aus Gesellschaftsrecht, sondern auch wegen ungerechtfertigter Bereicherung sowie nach dem Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.

Urteil BGH vom 09.07.2008

Aktenzeichen: AZ: BGH 12 ZR 39/06

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