Juristische Tipps - Informationen für Sie 20.10.2008: Nichteheliche Lebensgemeinschaft Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher Bedeutung geschaffen wurde, Ausgleichsansprüche nicht nur aus Gesellschaftsrecht, sondern auch wegen ungerechtfertigter Bereicherung sowie nach dem Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht. Aktenzeichen: AZ: BGH 12 ZR 39/06 |
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