Juristische Tipps - Informationen für Sie 20.10.2008: Unterhaltsverwirkung bei Aufnahme gleichgeschlechtlicher Beziehungen Für die Frage, ob die Aufnahme einer neuen Beziehung durch den Unterhaltsberechtigten einen Härtegrund im Sinne von § 1579 Nr. 7 i.V.m. §1361 Abs. 3 BGB darstellt, kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine gleichgeschlechtliche oder heterosexuelle Beziehung handelt. Aktenzeichen: BGH XII ZR 7/05 |
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