Juristische Tipps - Informationen für Sie 23.04.2009: Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts a) Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 1 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umstand die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB hat der Gesetzgeber für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen Betreuung aufgegeben. Aktenzeichen: BGH XII ZR 74/08 |
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