Juristische Tipps - Informationen für Sie 08.09.2010: Schwiegerkinder Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes willen an das zukünftige Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung). Aktenzeichen: BGH XII. ZS, Urteil v. 3.2.2010- XII ZR 189/06 |
|||||||||