Rechtsanwalt und Notar a. D.

Bernd Freer


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07.09.2010: Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes

Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgtragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge zu übertragen.

Aktenzeichen: BVerfG 1. Senat, Beschluss v. 21.07.2010 -1 BvR 420/09

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