Rechtsanwalt und Notar a. D.

Bernd Freer


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07.09.2010: Sorgerecht bei Auswanderung nach Mexiko

Beabsichtigt bei gemeinsamer elterlicher Sorge der das Kind betreuende Elternteil, mit dem Kind in ein entferntes Land (hier Mexiko) auszuwandern, so ist Maßstab der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vornehmlich das Kindeswohl.


Aktenzeichen: BGH XII ZS Beschluss v. 28.04.2010 - XII ZB 81/09

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