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24.06.2002: Grobe Fahrlässigkeit / Auffahrunfall

Wer durch grobe Unaufmerksamkeit din in Funktion befindlichen Warn- und Sicherungseinrichtungen einer Autobahnbaustelle nicht beachtet und ungebremst auf ein gut sichtbares Baustellenfahrzeug auffährt, verursacht den Unfall gron fahrlässig.

Aktenzeichen: OLG Köln, Urt. v. 29.1.2002 - 9 U 59/01

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