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Rainer Boehme


Juristische Tipps - Information für Sie

13.09.2007: Mietrecht - Schönheitsreparaturen

Thema Endrenovierungsklausel: Derartige Klauseln sind dann unwirksam, wenn sie eine uneingeschränkte Endrenovierungsverpflichtung dem Mieter auferlegen, wenn also nach dem Wortlaut der Klausel unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung und unabhängig davon, wann zuletzt renoviert wurde, der Mieter verpflichtet ist, eine Endrenovierung durchzuführen.
Siehe: Urteil des BGH vom 12.09.2007 – VIII ZR 316/06.
Die beanstandete Klausel lautet:
„Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert gem. Anlage zurückzugeben.“
In der Anlage zum Mietvertrag steht:
„Zustand der Mieträume: Die Wohnung wird in einem einwandfrei renovierten Zustand übergeben. Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben. Die Wände sind mit Rauhfaser zu tapezieren und weiß zu streichen. Die Türzargen, Fensterrahmen und Heizkörper sind weiß zu lackieren. Teppichboden ist fachmännisch zu reinigen.“

Aktenzeichen: VIII ZR 316/06

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