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Rainer Boehme


Juristische Tipps - Information für Sie

17.01.2008: Selbstbeseitigung eines Wohnungsmangels

Beseitigt ein Mieter eigenmächtig einen Wohnungsmangel, ohne den Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug gesetzt zu haben, kann er vom Vermieter keinen Ersatz der Mangelbeseitigungskosten verlangen, wenn die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Wohnung nicht notwendig war.
Urteil BGH vom 16.01.08

Aktenzeichen: VIII ZR 222/06

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