Rechtsanwalt und Notar a. D.

Bernd Freer


Juristische Tipps - Informationen für Sie

08.09.2010: Schwiegerkinder

Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes willen an das zukünftige Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).

Auf derartige Fälle sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden.

Aktenzeichen: BGH XII. ZS, Urteil v. 3.2.2010- XII ZR 189/06

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