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24.06.2002: Unfallgeschädigte dürfen zur Schadensregulierung sofort einen Anwalt beauftragen

Ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter darf zur Regulierung seines Schadens sofort einen Rechtsanwalt beiziehen. Diese Kosten sind von dem Gegner zu erstatten.

Aktenzeichen: AG Pforzheim, Urt. v. 22.2.2002 - 2 C 590/01

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