Juristische Tips - Informationen für Sie 17.09.2004: Befristeter Ausschluß des gesetzlichen Kündigungsrechtes ist zulaässig Durch die Mietrechtsreform wurde dem Vermieter zwar die Möglichkeit genommen, nach dem 1.September 2001 unechte Zeitmietverträge abzuschließen, aber der Bundesgerichtshof hat dem Vermieter die Möglichkeit eröffnet, den Mieter durch zeitlich begrenzten Ausschluß des Kündigungsrechtes längerfristig am Vertrag festzuhalten. Aktenzeichen: BGH, Urt. v. 22.12.2003 - Az.: VIII ZR 81/03 |
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