Juristische Tips - Informationen für Sie 24.06.2002: Haftungsabwägung bei fehlerhaftem Linksabbiegen Bei einem Zusammenstoß der fehlerhaft linksabbiegenden Verkehrsteilnehmerin mit einem trotz unklarer Verkehrslage überholenden Fahrer ist von einer Mithaftung des Überholenden von allenfalls 30% auszugehen Aktenzeichen: AG Ibbenbühren, Urt. v. 5.4.2002 - 3 C 503/01 |
|||||||||