Juristische Tips - Informationen für Sie 12.09.2002: Keine Abzüge "neu für alt" bei Motorrad-Schutzkleidung Motorradkleidung unterliegt nicht den für normale Kleidung geltenden Bewertungsmaßstäben; sie dient vornehmlich der Sicherheit des Fahrers und ist daher - jedenfalls wenn sie noch relativ neuwertig ist - mit dem Neuwert zu ersetzen. Aktenzeichen: LG Oldenburg, Az: 2 O 514/00 = DAR 2002, 171 f |
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