Juristische Tips - Informationen für Sie

12.09.2002: Sorgfaltspflichten beim Passieren von Müllfahrzeugen

Ein Kratfahrer, der ein Müllfahrzeug passieren will, muß entweder einen Mindestabstand von 2 Metern oder Schrittgeschwindigkeit einhalten

Aktenzeichen: LG Münster, Urt. v. 26.4.2002 - 16.O.83/02

Zurück

© ra-online GmbH, 2001-2014