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24.06.2002: Haftungsabwägung bei fehlerhaftem Linksabbiegen

Bei einem Zusammenstoß der fehlerhaft linksabbiegenden Verkehrsteilnehmerin mit einem trotz unklarer Verkehrslage überholenden Fahrer ist von einer Mithaftung des Überholenden von allenfalls 30% auszugehen

Aktenzeichen: AG Ibbenbühren, Urt. v. 5.4.2002 - 3 C 503/01

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