Rechtsanwalt und Notar a. D.

Bernd Freer


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20.10.2008: Unterhaltsberechnung bei neuer Ehe

BGH-Urteil vom 30.09.2008


Der Splittingvorteil aus der neuen Ehe ist als Einkommen innerhalb der Unterhaltsberechnung für die Kinder der ersten Ehe zu berücksichtigen.

Schuldet der Unterhaltspflichtige sowohl einem geschiedenen Ehegatten als auch einem neuen Ehegatten Unterhalt, so ist der nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu bemessende Unterhaltsbedarf jedes Berechtigten im Wege der Dreiteilung des Gesamteinkommens des Unterhaltspflichtigen und beider Unterhaltsberechtigten zu ermitteln.

Aktenzeichen: BGH XII ZR 177/06

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