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Rainer Boehme


Juristische Tipps - Information für Sie

13.02.2008: Duldungspflicht des Mieters bei Vermietermodernisierung

Der Wohnungsmieter ist verpflichtet, die Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers zu dulden, auch wenn Letzterer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sofern der bisherige Vermieter ihn dazu ermächtigt, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen und die gesetzlich geregelten Voraussetzungen für die Duldungsverpflichtung des Mieters ( § 554 BGB ) gegeben sind.
BGH, Urteil 13.02.2008, Az.: VIII ZR 105/07

Aktenzeichen: VIII ZR 105/07

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