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Rainer Boehme


Juristische Tipps - Information für Sie

23.11.2005: Mietrecht - Eigenbedarfskündigung

Wegfall des Eigenbedarfs nach Kündigungsausspruch: Entfällt der Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist, wird die erklärte Kündigung infolge Rechtsmissbrauchs unwirksam. Anders, wenn der Eigenbedarf erst nach Ablauf der Kündigungsfrist entfällt, denn mit Ablauf der Kündigungsfrist endet das Mietverhältnis und der Vermieter erlangt wieder volle von Art. 14 Grundgesetz garantierte Verfügungsbefugnis über seine Wohnung. Es besteht deshalb keine nachvertragliche Treuepflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter, sodass ein Wegfall des Eigenbedarfs nach Ablauf der Kündigungsfrist dem Mieter nicht zu offenbaren ist.
Siehe: BGH, Urt. v. 9.11.05

Aktenzeichen: VIII ZR 339/04

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