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17.12.2003: Titulierung einer Radarmessung als "Wegelagerei"

Die Äußerung, eine Geschwindigkeitsmessung sei eine "Wegelagerei", die von dem durchführenden Polizisten wahrgenommen wird und wahrgenommen werden soll, ist regelmäßig keine Beleidigung des Polizisten. Sie ist vielmehr grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Aktenzeichen: OLG Düsseldorf, Beschl.v.25.3.2003 - Az.:2b Ss 224/02-2/03

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