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24.11.2005: Mitstörerhaftung des Anbieters eines Affiliate-Programmes für E-mail-Spaming

Ein großes Versandkaufhaus in Fürth bietet ein sog. Affiliate-Program an.
D.h., daß sich jeder dort anmelden kann. Sofern er dieses getan hat, bekommt dieser die elektronischen Werbemittel des Anbieters des Afiliate-Programmes zur Verfügung gestellt. Sofern über diesen Partner Kunden gewonnen werden, bekommt dieser eine Vermittlungsprovision.
Einer dieser Partner versendete Massenspam, in der er die Seite des Versandhauses verlinkte. Der Link enthielt seine Partner-ID.

"Die Antragsgegnerin haftet jedenfalls als Mitstörerin, weil sie beim Betreiben eines Affiliate-Programms damit rechnen muß, daß ihre Partner durch unerwünschte und deswegen unzulässige Werbe-Emails aus diesem Programm Vorteile zu ziehen suchen, und solches durch vertragliche Regelungen mit ihren Partnern unterbinden muß."

Zusammen mit der Haftung des Admin-C ist dies ein weiterer Schritt im Kampf gegen die Spamer.

Aktenzeichen: Landgericht Berlin, Beschluß vom 22.11.05, Az.: 15.O.710/05

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