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Rainer Boehme


Juristische Tipps - Information für Sie

08.01.2008: Tauschbörsennutzung

Eltern haften nicht immer für ihre Kinder, die über eine Tauschbörse Musiktitel im Internet zum download angeboten haben.
Das OLG Frankfurt hat am 20.12.07 beschlossen, dass Eltern, die einen Internet- anschluss betreiben, der auch von ihren Kindern genutzt wird, nur dann für deren etwaige Urheber- rechtsverletzung haften, wenn sie eine Prüfungspflicht gegenüber den Kindern hatten. Davon kann grds. nur ausgegangen werden, wenn die Eltern konkrete Anhaltspunkte dafür hatten, dass ein Kind den Anschluss rechts- missbräuchlich nutzt.

Aktenzeichen: Az. 11 W 58/07

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