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04.03.2005: Das EU-'Knöllchen' kommt - Bußgelder werden künftig grenzüberschreitend vollstreckt

Das EU-'Knöllchen' kommt: Wer im europäischen Ausland zu schnell fährt oder falsch parkt, wird künftig von den deutschen Behörden zur Kasse gebeten. Darauf einigten sich die EU-Justizminister am 3.3.05 in Brüssel. Die neue Regelung gilt für alle Bußgelder über 70 Euro. Die neue Regelung tritt zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt in Kraft.

Bisher hatten deutsche Autofahrer in den meisten EU-Ländern nichts zu befürchten, wenn sie etwa auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden. Eine grenzüberschreitende Strafverfolgung existierte de facto nicht. Es gab allerdings Ausnahmen: In Italien kassierten Polizei und Carabinieri Bußgelder zum Teil in bar.

Wer in Österreich wegen zu schnellen Fahrens geblitzt wird, dem droht voraussichtlich auch künftig kein Ungemach. Denn die österreichischen Überwachungskameras nehmen die Fahrzeuge nur von hinten auf, der Fahrer lässt sich damit nicht einwandfrei feststellen. Nach deutschem Recht muss für die Vollstreckung eines Knöllchens aber einwandfrei feststehen, wer am Steuer saß.

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